Wer in Deutschland Angeln möchte, benötigt in aller Regel einen Angelschein welcher offiziell Fischereischein genannt wird. Auf diese Weise soll eine grundlegende tierschutzkonforme Behandlung der Fische gewährleistet werden. Denn um einen Angelschein zu erhalten, muss in den meisten Fällen ein spezieller Lehrgang besucht und eine Prüfung absolviert werden. Hier wird Basiswissen zu Fischen und deren korrekte Behandlung, Gewässern, aber auch Gesetzen vermittelt. Es ist in ausgewählten Situationen jedoch möglich, auch ohne Fischereischein zu angeln.
Bestimmungen sind Landessache
Die Ausarbeitung eines Fischereigesetzes ist Landessache. Daher gibt es in Deutschland 16 unterschiedliche Fischereigesetze.Wo darf ohne Angelschein geangelt werden?
Als grundsätzliche Regel gilt für ganz Deutschland: An sämtlichen Gewässern, welche über natürliche Bestände an Fischen verfügen, darf – wenn überhaupt – nur mit einem Fischereischein gefischt werden. Zusätzlich müssen für das jeweilige Gewässer oder den Gewässerabschnitt bei dessen Eigentümer (meist ein Fischereiverein) ein Erlaubnisschein gelöst werden. Oftmals verkaufen Angelläden die Erlaubnisscheine auch im Namen des Fischereiverein, weshalb diese meist die einfachste Anlaufstelle sind.
Der Jugendfischereischein
Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren benötigen generell keinen Angelschein. Stattdessen können sie einen Jugendfischereischein erwerben. Allerdings müssen sie beim Angeln stets von einem Erwachsenen mit gültigem Angelschein begleitet werden. Natürlich müssen auch in diesen Fällen alle Angler sich einen eigenen Erlaubnisschein beim Gewässereigentümer besorgen, dieser ist für Jugendliche jedoch häufig vergünstigt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind in den manchen Bundesländern sogenannte Besatzseen. Dabei handelt es sich um kleinere Angelteiche, welche über einen künstlichen Besatz an gezüchteten Fischen verfügen. Als bestes Beispiel hierfür sind Forellenteiche zu nennen. An diesen darf gelegentlich auch ohne Vorlage eines Fischereischeins geangelt werden. Dennoch sollte man sich stets im Vorhinein über die Situation am gewünschten Angelteich informieren.
Vorsicht abweichende Bundesländer
Unsere Recherchen haben gezeigt, dass in folgenden Bundesländern auch für das Angeln am Forellenteich eine Angelschein-Pflicht gilt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.Ausnahmeregelungen für Touristen
Außerdem haben einige Bundesländer Ausnahmeregelungen geschaffen, welche vor allem dazu dienen sollen, Touristen das Angeln zu erleichtern. Meist handelt es sich dabei um spezielle Erlaubnisscheine, welche für einige Wochen oder sogar Monate das Angeln ohne Fischereischein erlauben.
Schleswig-Holstein
Für Schleswig-Holstein kann ein Urlaubsfischereischein erhalten werden. Damit darfst du in einem Zeitraum von 28 aufeinanderfolgenden Tagen auch ohne Fischereischein angeln. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass dein Hauptwohnsitz nicht in Schleswig-Holstein liegt. Du kannst diese Urlaubs-Angelgenehmigung einfach am zuständigen Ordnungsamt gegen Vorlage deines Personalausweises abholen.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch Mecklenburg-Vorpommern bietet die Möglichkeit, einen sogenannte “Touristenfischereischein” zu erhalten an. Dieser ist für den Zeitraum von vier Wochen gültig. Auch dieser kann beim Ordnungsamt beantragt werden. Das Besondere daran ist, dass auch Einheimische diese Ausnahmegenehmigung erhalten können, jedoch ebenso wie Touristen nur einmal pro Jahr.
Thüringen
Sogar für drei Monate ist der „Vierteljahresschein“ in Thüringen gültig. Auch dieser darf nur einmal pro Jahr beantragt werden. Auf diese Weise kann eine gesamte Jahreszeit lang auch ohne Fischereischein geangelt werden.
Brandenburg
Noch weiter geht das Land Brandenburg: Hier darf seit 2006 generell ohne den Besitz eines Fischereischeins und damit auch ohne abgelegte spezielle Fischerprüfung geangelt werden. Dies ist allerdings nur auf Friedfische erlaubt.
Solltest du hingegen Raubfische fangen möchten, benötigst du auch in Brandenburg einen Fischereischein.
Als weitere Voraussetzung für jegliches Angeln in Brandenburg ist allerdings das Bezahlen der Fischereiabgabe zu nennen. Zu diesem Zweck können beim zuständigen Amt spezielle Abgabemarken erworben werden.
Nordrhein-Westfalen
Eine kleine Ausnahmeregelung gibt es ebenso auch in Nordrhein-Westfalen. Hier dürfen auch Erwachsene in Begleitung eines Besitzers eines Fischereischeins angeln. Als Voraussetzung für dieses Schnupperangeln gilt, dass sämtliche tierschutzrelevanten Vorgänge von jener Person ausgeübt werden, welche für den Erwerb des Angelscheins die nötige Prüfung absolviert hat.
Bremen
In Bremen dürfen volljährige Personen, welche über einen Hauptwohnsitz in Bremen verfügen, ohne Fischereischein an der Weser und der kleinen Weser angeln. Einzelne weitere kleine Gewässer können ebenfalls befischt werden. Allerdings muss der sogenannte „Stockangelschein“ beim zuständigen Amt beantragt werden – eine Prüfung ist hierzu jedoch nicht nötig.
Das könnte für dich interessant seinRegelungen in Österreich und der Schweiz
Auch in Österreich ist es generell nötig, einen Fischereischein zu besitzen, um an den Gewässern einen Erlaubnisschein zu lösen. Dies ist nur in Kombination mit einer Mitgliedschaft in einem Angelverein möglich. Als Ausnahmen werden im allgemeinen Forellenteiche genannt, doch auch hier sollte gezielt nachgefragt werden. Touristen können einen eigenen Touristenschein beantragen, welcher zum Erwerb von Erlaubnisscheinen berechtigt. Die Voraussetzung hierzu ist, dass kein regulärer Wohnsitz in Österreich vorhanden ist.
In der Schweiz darf an ausgewählten Gewässern gänzlich ohne Fischereischein geangelt werden. Dies ist allerdings nur vom Ufer aus mit einer einzigen Rute gestattet. An den meisten sonstigen Gewässern müssen allerdings Erlaubnisscheine erworben werden. Dies ist in vielen Fällen für Nicht-Schweizer jedoch auch ohne Nachweis der Fischereibefähigung möglich. Eine Gewissheit kann jedoch nur eine gezielte Nachfrage beim zuständigen Angelverein bieten. An Forellenteichen kann hingegen beinahe überall in der Schweiz auch ohne Fischereischein geangelt werden.
Bundesland | Angeln am Forellenteich ohne Schein | Sonderausnahmeregelung |
Baden-Württemberg | Ja | Nein |
Bayern | Ja | Nein |
Berlin | Nein | Nein |
Brandenburg | Nein | Ja, auf Friedfische |
Bremen | Nein | Ja, als Einheimischer; Stockangelschein |
Hamburg | Nein | Nein |
Hessen | Ja | Nein |
Mecklenburg-Vorpommern | Nein | Ja, Touristenfischereischein |
Niedersachsen | Ja | Nein |
Nordrhein-Westfalen | Nein | Ja, in Begleitung einer Person mit Fischereischein |
Rheinland-Pfalz | Ja | Nein |
Saarland | Nein | Nein |
Sachsen | Ja | Nein |
Sachsen-Anhalt | Ja | Nein |
Schleswig-Holstein | Ja | Ja, Urlaubsfischereischein |
Thüringen | Nein | Ja, Vierteljahresschein |
Österreich | Ja | Ja mit Touristenschein |
Schweiz | Ja | Ja, doch stark Gewässerabhängig |
Um auf Nummer sicher zu gehen und in ganz Deutschland ohne Probleme angeln zu können, bietet es sich an, den Angelschein zu machen. Die exakten Regelungen sind hierbei jedoch erneut von Bundesland zu Bundesland verschieden. So kannst du hier beispielsweise weitere Informationen zur Fischerprüfung in Bayern erhalten. In der Regel muss jedoch zuerst ein Vorbereitungskurs absolviert und anschließend eine Prüfung abgelegt werden. In weiterer Folge kann beim zuständigen Rathaus oder Verwaltungssitz der Fischereischein abgeholt werden.